Mitarbeiter in die US-LLC einstellen.
Wie du als LLC-Inhaber in Deutschland Mitarbeiter einstellst — in den USA oder remote — und was das steuerlich und rechtlich bedeutet.
Mitarbeiter einzustellen verändert die LLC-Komplexität erheblich.
Der entscheidende Unterschied.
- W-2 Employee
Angestellter.
Feste Vergütung. Sozialabgaben (FICA: 7.65% Arbeitgeber + 7.65% Arbeitnehmer). Employer Withholding. Lohnabrechnung (Payroll) Pflicht. Unemployment Insurance.
Angestellt - 1099 Contractor
Selbständiger.
Projektbasiert. Keine Sozialabgaben durch LLC. Kein Withholding. Ab $600/Jahr: 1099-NEC ausstellen. Einfacher, aber rechtliche Grenzen.
Freiberufler - Misclassification
Gefährliche Mischung.
Wer als Contractor arbeitet aber wie ein Angestellter behandelt wird: IRS und Arbeitsrecht können Misclassification feststellen → Nachzahlungen + Strafen.
Risiko - Remote DE
Deutsche Mitarbeiter.
Deutsche Mitarbeiter deiner US-LLC: arbeitsrechtlich in Deutschland tätig → deutsche Sozialversicherung + Lohnsteuer. US-LLC zahlt an deutsche Mitarbeiter in EUR.
DE Remote
Die wichtigsten Schritte.
1. Employer Identification (EIN ist bereits vorhanden — gleiche Nummer). 2. State Employer Account im Mitarbeiterstaat eröffnen. 3. Payroll-Software wählen: Gusto (einfachste Option), ADP, Paychex. 4. Erstes Gehaltsabrechnung: Gusto führt durch alles. 5. Federal Tax Deposits: monatlich oder wöchentlich je nach Lohnsumme. Empfehlung für kleine LLCs: Gusto ($40 Basis/Monat + $6/Mitarbeiter) — automatische Federal + State Filings.
Häufige Fragen.
Single-Member LLC (Disregarded Entity): nein. Du nimmst Gewinnentnahmen, kein W-2. Erst bei S-Corp-Wahl Pflicht zum 'reasonable salary'.
TAXXIT Fachredaktion.
Geprüft wurden Gebühren, Bearbeitungszeiten der Behörden, Formularstände und alle genannten Fristen.
Nächste Durchsicht spätestens in sechs Monaten oder bei Rechtsänderung.
Die Guides entstehen aus der laufenden Mandatsarbeit: Gründungen in Wyoming, New Mexico, Florida und Delaware, Kontoeröffnungen bei US-Banken, EIN- und ITIN-Anträge sowie die Abstimmung mit deutschen Steuerberatern. Geschrieben wird von der Mandatsführung, gegengelesen von US-Attorneys und CPAs aus unserem Netzwerk. Was nicht belegbar ist, steht nicht drin.
Fachgebiete
- US-Gesellschaftsrecht (LLC, C-Corp)
- IRS-Meldepflichten (EIN, ITIN, Form 5472)
- Deutsche Hinzurechnungs- und Anzeigepflichten
- US-Banking und Business Credit
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