Guide · Zielgruppen

US-LLC für Übersetzer und Dolmetscher.

Übersetzungsleistungen für US-Kunden, Terminology-Lizenzen, Schwurübersetzungen — wie Sprachprofis ihre internationale Tätigkeit über eine US-LLC strukturieren.

Sprachdienstleistungen sind ein globaler Markt. Die LLC ist der professionelle Standard.

Guide · ZielgruppenSheridan WY · New York · Hongkong
01 — Plattformen für Übersetzer mit LLC

Wo die LLC hilft.

  • ProZ.com

    Größte Übersetzer-Plattform.

    ProZ Business-Profil mit LLC. Höhere Sichtbarkeit als Privatperson. Direkter Kundenkontakt.

    ProZ
  • Gengo

    API-Übersetzungen.

    Gengo: LLC-Account für API-basierte Aufträge. USD-Auszahlung auf Mercury.

    Gengo
  • Direktkunden

    LSPs und Agenturen.

    Language Service Providers (LSPs) zahlen lieber an LLC als an Privatpersonen. 30-Tage-Zahlungsziel typisch.

    Direkt
  • Terminology

    Glossar-Lizenzen.

    Eigene Terminologie-Datenbanken als IP der LLC lizenzieren. Passives Einkommen.

    IP
02 — CAT-Tools und Software über LLC

Kostenoptimierung.

CAT-Tools (Computer Assisted Translation): SDL Trados, memoQ, Wordfast. US-Business-Lizenzen oft günstiger. LLC als Lizenznehmer. Weiterverwendung im Team: LLC hält die Lizenz, mehrere Nutzer in der LLC. Abschreibung als Betriebsausgabe. Machine Translation (DeepL Pro, Google Cloud Translation): LLC als Business-Kunde mit API-Zugang, günstiger und besser als Privat-Account.

FAQ

Häufige Fragen.

  • Schwurübersetzung = beglaubigte Übersetzung mit persönlicher Haftung des Übersetzers. In Deutschland: Gerichtlich bestellter Übersetzer in Person. LLC kann keine beglaubigte Übersetzung anbieten — das bleibt beim Individuum.

Verfasst von

TAXXIT Fachredaktion.

Zuletzt fachlich geprüft

Geprüft wurden Gebühren, Bearbeitungszeiten der Behörden, Formularstände und alle genannten Fristen.

Nächste Durchsicht spätestens in sechs Monaten oder bei Rechtsänderung.

Die Guides entstehen aus der laufenden Mandatsarbeit: Gründungen in Wyoming, New Mexico, Florida und Delaware, Kontoeröffnungen bei US-Banken, EIN- und ITIN-Anträge sowie die Abstimmung mit deutschen Steuerberatern. Geschrieben wird von der Mandatsführung, gegengelesen von US-Attorneys und CPAs aus unserem Netzwerk. Was nicht belegbar ist, steht nicht drin.

Fachgebiete

  • US-Gesellschaftsrecht (LLC, C-Corp)
  • IRS-Meldepflichten (EIN, ITIN, Form 5472)
  • Deutsche Hinzurechnungs- und Anzeigepflichten
  • US-Banking und Business Credit
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