Guide · Zielgruppen

US-LLC für Grafikdesigner und Illustratoren.

Logo-Design, Brand Identity, Stock-Illustrationen — wie kreative Designer aus DACH ihre internationalen Einnahmen über eine US-LLC strukturieren.

Design ist global. Die LLC macht es professionell und steuerlich sauber.

Guide · ZielgruppenSheridan WY · New York · Hongkong
01 — Design-Einnahmen und LLC

Was die LLC ändert.

  • Freelance Design

    99designs, Upwork.

    99designs Business-Account mit LLC: USD-Einnahmen, W-8BEN-E, bessere Plattform-Sichtbarkeit. Höhere Stundensätze für US-Kunden.

    Freelance
  • Stock

    Adobe Stock, Shutterstock.

    Stock-Illustrationen: W-8BEN-E einreichen → DBA Article 12 für Royalties → 0% Quellensteuer.

    Stock
  • Direkte Kunden

    Brand Identity.

    Brand Identity Projekte für US-Kunden in USD: LLC-Rechnung, MSA, Scope of Work.

    Kunden
  • NFT-Art

    Digital Collectibles.

    NFT-Artwork über LLC: OpenSea Business-Account, USD-Royalties automatisch auf LLC-Wallet.

    NFT
02 — IP-Rechte im Designvertrag

Was verkauft und was lizenziert wird.

Zwei Modelle: Vollständige Rechtsübertragung: Kunde erhält alle IP-Rechte nach Zahlung. Standard für Logo-Design. Lizenzierung: Kunde erhält eingeschränktes Nutzungsrecht, Designer behält IP. Gut für Standardwerk. In LLC-Verträgen immer klar regeln. Standard-Klausel: 'Upon full payment, Client receives exclusive, worldwide, perpetual license to use the Work for all commercial purposes.' Oder: 'Upon full payment, all intellectual property rights transfer to Client.'

FAQ

Häufige Fragen.

  • Freelance-Designer: $500–5.000. Senior Brand Designer: $3.000–15.000. Design-Agentur: $10.000–50.000+. Mit LLC und professionellem Portfolio: höheres Segment realistisch.

Verfasst von

TAXXIT Fachredaktion.

Zuletzt fachlich geprüft

Geprüft wurden Gebühren, Bearbeitungszeiten der Behörden, Formularstände und alle genannten Fristen.

Nächste Durchsicht spätestens in sechs Monaten oder bei Rechtsänderung.

Die Guides entstehen aus der laufenden Mandatsarbeit: Gründungen in Wyoming, New Mexico, Florida und Delaware, Kontoeröffnungen bei US-Banken, EIN- und ITIN-Anträge sowie die Abstimmung mit deutschen Steuerberatern. Geschrieben wird von der Mandatsführung, gegengelesen von US-Attorneys und CPAs aus unserem Netzwerk. Was nicht belegbar ist, steht nicht drin.

Fachgebiete

  • US-Gesellschaftsrecht (LLC, C-Corp)
  • IRS-Meldepflichten (EIN, ITIN, Form 5472)
  • Deutsche Hinzurechnungs- und Anzeigepflichten
  • US-Banking und Business Credit
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