Guide · Zielgruppen

US-LLC für Ärzte und Heilberufe: Was geht, was nicht.

Telemedizin, Medical Consulting, Health Coaching — was Ärzte und Heilberufler über die US-LLC wissen müssen und welche US-Regulierungen gelten.

Heilberufe sind reguliert. Die LLC funktioniert — aber mit Einschränkungen.

Guide · ZielgruppenSheridan WY · New York · Hongkong
01 — Was über LLC möglich ist

Die Möglichkeiten.

  • Medical Consulting

    Ja, über LLC.

    Beratungsleistungen für US-Krankenhäuser, Pharmaunternehmen, Medizintechnik: über LLC möglich.

    Consulting
  • Health Coaching

    Ja, über LLC.

    Health Coaching, Wellness-Beratung (ohne medizinische Diagnose): LLC sehr gut geeignet.

    Coaching
  • Telemedizin

    Eingeschränkt.

    Telemedizin von Deutschland an US-Patienten: State-Lizenz im jeweiligen Staat erforderlich. Complex.

    Reguliert
  • Digital Health

    Ja, über LLC.

    Health-Tech-Produkte, medizinische Apps, SaaS für Healthcare: LLC als Betreiber möglich.

    Digital
02 — HIPAA und Datenschutz

Besondere Anforderungen.

Wenn du US-Patientendaten verarbeitest (auch als Consultant): HIPAA (Health Insurance Portability and Accountability Act) Compliance Pflicht. HIPAA verlangt: Sicherer Datenspeicher. Business Associate Agreement (BAA) mit Datenverweitern (auch Gmail, Dropbox etc.). Für reine Beratung ohne Patientendaten: kein HIPAA. Empfehlung: Microsoft 365 Business (HIPAA-konform mit BAA) statt Google Workspace für Healthcare-Consulting.

FAQ

Häufige Fragen.

  • In einigen US-Staaten verlangt das Gesetz für bestimmte Heilberufe eine Professional Corporation (PC) statt LLC. Für nicht-klinische Tätigkeiten: LLC i.d.R. möglich. Immer Anwalt im jeweiligen Staat fragen.

Verfasst von

TAXXIT Fachredaktion.

Zuletzt fachlich geprüft

Geprüft wurden Gebühren, Bearbeitungszeiten der Behörden, Formularstände und alle genannten Fristen.

Nächste Durchsicht spätestens in sechs Monaten oder bei Rechtsänderung.

Die Guides entstehen aus der laufenden Mandatsarbeit: Gründungen in Wyoming, New Mexico, Florida und Delaware, Kontoeröffnungen bei US-Banken, EIN- und ITIN-Anträge sowie die Abstimmung mit deutschen Steuerberatern. Geschrieben wird von der Mandatsführung, gegengelesen von US-Attorneys und CPAs aus unserem Netzwerk. Was nicht belegbar ist, steht nicht drin.

Fachgebiete

  • US-Gesellschaftsrecht (LLC, C-Corp)
  • IRS-Meldepflichten (EIN, ITIN, Form 5472)
  • Deutsche Hinzurechnungs- und Anzeigepflichten
  • US-Banking und Business Credit
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