Guide · Gründung

Georgia LLC gründen.

Der aufstrebende Alternative zu Wyoming — was Georgia bietet und für wen es passt.

Günstig, schnell, wachsende Infrastruktur.

Guide · GründungSheridan WY · New York · Hongkong
01 — Warum Georgia

Was Georgia bietet.

Georgia (Bundesstaat, nicht das Land) ist nach Wyoming der zweithäufigste Gründungsstandort bei TAXXIT-Kunden. Die Jahresgebühr (Annual Registration) beträgt 50 USD — günstiger als Delaware. Das Secretary-of-State-Portal ist schnell und digital. Georgia hat keine staatliche Einkommensteuer auf Unternehmensebene. Für Unternehmer die US-Kunden in Georgia oder im Südosten der USA bedienen ist Georgia als Heimatstaat sinnvoller als Wyoming.

02 — Georgia vs Wyoming

Was sich unterscheidet.

  • Jahresgebühr

    Georgia: 50 USD.

    Günstiger als Wyoming (60 USD). Fällig bis 1. April.

    50 USD
  • Datenschutz

    Wyoming: besser.

    Georgia veröffentlicht Registered-Agent-Daten. Wyoming bietet mehr Anonymität.

    Wyoming gewinnt
  • Gründungsgeschwindigkeit

    Georgia: schnell.

    Online-Gründung in Georgia oft in 1-2 Werktagen. Wyoming ähnlich.

    Vergleichbar
  • Eignung

    Bei GA-Geschäft.

    Wenn du in Georgia operierst, Kunden dort hast oder Geschäftspartner Georgia bevorzugen.

    Situationsabhängig
03 — Ablauf

So gründest du eine Georgia LLC.

Schritt 1: Verfügbaren Namen prüfen auf ecorp.sos.ga.gov. Schritt 2: Registered Agent in Georgia benennen. Schritt 3: Articles of Organization online einreichen — 100 USD Staatsgebühr. Schritt 4: EIN per Fax beantragen. Schritt 5: US-Bankkonto eröffnen (Mercury/Relay).

FAQ

Häufige Fragen.

  • Nein. Wie bei Wyoming: kein US-Wohnsitz erforderlich. Nur ein Registered Agent mit Georgia-Adresse ist Pflicht.

Verfasst von

TAXXIT Fachredaktion.

Zuletzt fachlich geprüft

Geprüft wurden Gebühren, Bearbeitungszeiten der Behörden, Formularstände und alle genannten Fristen.

Nächste Durchsicht spätestens in sechs Monaten oder bei Rechtsänderung.

Die Guides entstehen aus der laufenden Mandatsarbeit: Gründungen in Wyoming, New Mexico, Florida und Delaware, Kontoeröffnungen bei US-Banken, EIN- und ITIN-Anträge sowie die Abstimmung mit deutschen Steuerberatern. Geschrieben wird von der Mandatsführung, gegengelesen von US-Attorneys und CPAs aus unserem Netzwerk. Was nicht belegbar ist, steht nicht drin.

Fachgebiete

  • US-Gesellschaftsrecht (LLC, C-Corp)
  • IRS-Meldepflichten (EIN, ITIN, Form 5472)
  • Deutsche Hinzurechnungs- und Anzeigepflichten
  • US-Banking und Business Credit
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