BOI-Report 2026: Müssen ausländisch gehaltene US-LLCs noch melden?
Corporate Transparency Act 2026: Welche US-LLCs mit ausländischen Eigentümern noch einen BOI-Report abgeben müssen – und welche davon inzwischen ausgenommen sind.

Seit der Einführung des Corporate Transparency Act (CTA) herrscht bei vielen deutschsprachigen LLC-Inhabern Verunsicherung: Muss meine US-Gesellschaft ein Beneficial Ownership Information Report (BOI-Report) abgeben – und wenn ja, an wen und bis wann? Eine Regeländerung aus dem Jahr 2025 hat die Antwort für die meisten ausländisch gehaltenen US-LLCs grundlegend verändert. Dieser Artikel ordnet den aktuellen Stand 2026 ein.
Was der BOI-Report ursprünglich vorsah
Der Corporate Transparency Act verpflichtete ursprünglich praktisch jede in den USA gegründete Gesellschaft – also auch eine gewöhnliche LLC mit ausländischen Eigentümern – dazu, die wirtschaftlich Berechtigten (Beneficial Owners) beim Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) zu melden. Name, Geburtsdatum, Adresse und ein Ausweisdokument der Eigentümer sollten erfasst werden.
Für viele TAXXIT-Kunden war genau das der Grund zur Sorge: eine weitere US-Behörde, ein weiteres Formular, eine weitere Frist.
Die Regeländerung 2025: Domestische Unternehmen sind ausgenommen
Mit einer im März 2025 veröffentlichten Interim Final Rule hat FinCEN die Reichweite des BOI-Reports deutlich eingeschränkt. Der Begriff „Reporting Company" wurde neu definiert und schließt seither Gesellschaften aus, die „durch Einreichung eines Dokuments bei einer Secretary of State oder einer vergleichbaren Stelle nach dem Recht eines US-Bundesstaats oder eines Indianerstammes" gegründet wurden.
Im Klartext: Eine in den USA gegründete LLC gilt als domestisches Unternehmen – unabhängig davon, wo die Eigentümer wohnen oder welche Staatsangehörigkeit sie haben. Eine in Wyoming, Delaware oder Florida gegründete LLC mit einem deutschen, österreichischen oder Schweizer Eigentümer ist damit von der BOI-Meldepflicht befreit.
Weiterhin meldepflichtig bleiben ausschließlich sogenannte „Foreign Reporting Companies": Gesellschaften, die nach dem Recht eines anderen Landes gegründet wurden und die sich zusätzlich bei einer US-Behörde zur Geschäftstätigkeit registriert haben. Eine deutsche GmbH mit US-Zweigniederlassung fiele beispielsweise in diese Kategorie – eine gewöhnliche US-LLC nicht.
Was das für deine US-LLC konkret bedeutet
Deine Gesellschaft wurde in den USA gegründet
Wurde deine LLC bei einem US-Bundesstaat (z. B. Wyoming, Delaware, Florida) gegründet – wie im vollständigen Leitfaden zur LLC-Gründung beschrieben –, giltst du nach aktueller Rechtslage als domestisches Unternehmen. Ein BOI-Report ist für dich nicht erforderlich – auch dann nicht, wenn ausschließlich ausländische Personen an der Gesellschaft beteiligt sind.
Deine Gesellschaft wurde im Ausland gegründet und ist zusätzlich in den USA registriert
Nur in diesem selteneren Fall – etwa bei einer ausländischen Kapitalgesellschaft mit registrierter US-Niederlassung – bleibt die Meldepflicht bestehen. Betroffene Unternehmen mussten die Meldung für bereits vor dem 26. März 2025 bestehende Foreign Reporting Companies bis zum 25. April 2025 nachholen; neu registrierte ausländische Gesellschaften haben ab ihrer US-Registrierung 30 Tage Zeit.
Was du nicht verwechseln darfst: BOI-Report und Form 5472
Wer seine LLC erst noch als Ausländer gründen möchte, findet die Grundlagen dazu im Artikel LLC gründen als Ausländer. Der Wegfall der BOI-Pflicht für domestische LLCs ändert außerdem nichts an einer anderen, oft verwechselten Meldepflicht: Form 5472 an den IRS. Jede zu mindestens 25 % ausländisch gehaltene Single-Member-LLC muss weiterhin jährlich zusammen mit einer Pro-forma Form 1120 eine Form 5472 einreichen – unabhängig davon, ob Umsatz erzielt wurde. Die beiden Formulare haben unterschiedliche Empfänger (FinCEN vs. IRS), unterschiedliche Zwecke und unterschiedliche Fristen. Mehr dazu im Artikel Form 5472 für US-LLCs.
Fristen und Rechtslage im Überblick
Domestische LLCs (in den USA gegründet): keine BOI-Meldepflicht, unabhängig von der Eigentümerstruktur
Foreign Reporting Companies (im Ausland gegründet, in den USA registriert): weiterhin meldepflichtig
Form 5472 / Form 1120: unverändert jährlich für ausländisch gehaltene LLCs erforderlich
Die Rechtslage rund um den Corporate Transparency Act wurde in den letzten Jahren mehrfach gerichtlich und regulatorisch verändert. Wer eine bestehende oder geplante US-Struktur hat, sollte den aktuellen Stand vor jeder Entscheidung gegenprüfen, statt sich auf ältere Artikel aus der Zeit vor der Regeländerung zu verlassen.
Häufige Fragen
Muss ich rückwirkend einen BOI-Report für meine bestehende LLC nachreichen? Nach aktueller Rechtslage nicht, wenn deine LLC in den USA gegründet wurde – sie gilt als domestisches Unternehmen und ist von der Meldepflicht ausgenommen.
Ändert sich dadurch etwas an meiner Form-5472-Pflicht? Nein. Form 5472 ist ein separates IRS-Formular mit eigener Rechtsgrundlage und bleibt für ausländisch gehaltene Single-Member-LLCs bestehen.
Was, wenn ich unsicher bin, ob meine Struktur als „domestisch" oder „foreign" gilt? Das hängt vom Gründungsort ab, nicht vom Wohnsitz der Eigentümer. Im Zweifel lohnt sich eine kurze Prüfung der eigenen Gründungsunterlagen – bei Unsicherheit sprich uns im Erstgespräch gerne direkt an.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einordnung als „Reporting Company" ist im Einzelfall zu prüfen.
