Guide · Struktur

Non-Profit und US-LLC: Was geht, was nicht.

Gemeinnützige Projekte, soziale Unternehmen, NGOs — wann eine LLC die bessere Wahl ist als eine Non-Profit-Organisation.

Für viele soziale Projekte ist die LLC flexibler als eine NPO.

Guide · StrukturSheridan WY · New York · Hongkong
01 — NPO vs. LLC für soziale Projekte

Der Vergleich.

  • 501(c)(3)

    Echte Non-Profit.

    Steuerbefreiung, Spendenabzug für Geber, Grants. Aber: aufwendige Gründung, IRS-Antrag, jährliche 990-Steuererklärung, keine Gewinnausschüttung.

    Echte NPO
  • LLC

    Social Enterprise.

    LLC zahlt Steuern, aber: Flexibler, günstiger, kann Gewinne machen, einfachere Führung. Ideal für Projekte die sich selbst finanzieren.

    Flexibel
  • Low-Profit LLC

    L3C (seltener).

    L3C (Low-Profit LLC): Hybrid in manchen Staaten. Soziale Mission + Profit. Komplexer.

    Hybrid
  • Benefit Corp

    Delaware.

    Delaware Public Benefit Corporation: gewinnorientiert aber mit sozialer Mission im Charter. Für B Corp-Zertifizierung relevant.

    B Corp
02 — Wann LLC die bessere Wahl ist

Die Entscheidung.

LLC besser wenn: Das Projekt Einnahmen generiert (Kurse, Services, Produkte). Keine US-Steuerspende-Abzugsfähigkeit benötigt wird. Europäische Kunden oder Geldgeber (kein US-Tax-Benefit nötig). Schnelle, günstige Gründung wichtig. NPO (501c3) besser wenn: US-Spender steuerlicher Abzug brauchen. Grants von US-Stiftungen angestrebt werden. Reine Wohltätigkeit ohne kommerzielle Einnahmen.

FAQ

Häufige Fragen.

  • Nein — Spenden an LLCs sind für US-Steuerzahler nicht abzugsfähig. Nur Spenden an 501(c)(3)-Organisationen sind abzugsfähig.

Verfasst von

TAXXIT Fachredaktion.

Zuletzt fachlich geprüft

Geprüft wurden Gebühren, Bearbeitungszeiten der Behörden, Formularstände und alle genannten Fristen.

Nächste Durchsicht spätestens in sechs Monaten oder bei Rechtsänderung.

Die Guides entstehen aus der laufenden Mandatsarbeit: Gründungen in Wyoming, New Mexico, Florida und Delaware, Kontoeröffnungen bei US-Banken, EIN- und ITIN-Anträge sowie die Abstimmung mit deutschen Steuerberatern. Geschrieben wird von der Mandatsführung, gegengelesen von US-Attorneys und CPAs aus unserem Netzwerk. Was nicht belegbar ist, steht nicht drin.

Fachgebiete

  • US-Gesellschaftsrecht (LLC, C-Corp)
  • IRS-Meldepflichten (EIN, ITIN, Form 5472)
  • Deutsche Hinzurechnungs- und Anzeigepflichten
  • US-Banking und Business Credit
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