Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG: Was deutsche Gesellschafter beim Umzug in die USA beachten müssen
Wer mit mindestens 1 % Anteilen an einer Kapitalgesellschaft aus Deutschland in die USA zieht, kann von der Wegzugsbesteuerung betroffen sein. Was das bedeutet und wo Stundung möglich ist.

Für deutsche Unternehmer, die dauerhaft in die USA ziehen möchten, ist die Wegzugsbesteuerung nach § 6 des Außensteuergesetzes (AStG) eine der wichtigsten steuerlichen Hürden – und eine, die häufig zu spät bedacht wird.
Wen die Wegzugsbesteuerung betrifft
Die Regelung greift, wenn eine Person innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Wegzug mindestens 1 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft – etwa einer GmbH – gehalten hat, und zusätzlich mindestens zehn Jahre unbeschränkt in Deutschland einkommensteuerpflichtig war. Diese Zehnjahresfrist muss nicht durchgehend erfüllt sein, sondern kann sich über den gesamten bisherigen Lebenslauf verteilen.
Was die Wegzugsbesteuerung konkret bewirkt
Beim Wegzug wird ein fiktiver Verkauf der betroffenen Anteile zum Marktwert unterstellt – auch wenn tatsächlich kein Verkauf stattfindet. Die daraus resultierende fiktive Wertsteigerung wird versteuert, als hätte man die Anteile am Tag vor dem Wegzug real veräußert. Für Unternehmer mit werthaltigen GmbH-Anteilen kann das zu einer erheblichen Steuerlast führen, ohne dass ihr tatsächlich liquide Mittel aus einem Verkauf zufließen.
Warum die USA steuerlich ein besonders kritischer Fall ist
Innerhalb der EU/EWR gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine dauerhafte Stundungsmöglichkeit, bis die Anteile tatsächlich veräußert werden. Bei einem Umzug in ein Land außerhalb der EU/EWR – und damit auch bei einem Umzug in die USA – wird die Steuer grundsätzlich sofort fällig. Eine Stundung ist hier nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei Nachweis einer unbilligen Härte, und dann typischerweise nur als Ratenzahlung über maximal fünf Jahre gegen Sicherheitsleistung.
Für Unternehmer, die einen Umzug in die USA planen und gleichzeitig eine deutsche Kapitalgesellschaft halten, ist das ein zentraler Unterschied zu einem Umzug innerhalb Europas – und ein Punkt, der frühzeitig, idealerweise Jahre vor dem geplanten Wegzug, in die eigene Planung einbezogen werden sollte.
Wie sich das zur eigenen US-LLC-Struktur verhält
Wichtig ist die Abgrenzung: Die Wegzugsbesteuerung betrifft Anteile an einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH. Eine parallel oder stattdessen gehaltene US-LLC unterliegt eigenen, davon unabhängigen Regeln – insbesondere hinsichtlich der Frage, ob und wie sie steuerlich transparent behandelt wird (siehe Transparente oder intransparente Besteuerung der LLC). Wer eine bestehende GmbH vor einem geplanten Umzug in eine andere Struktur überführen möchte, sollte dies keinesfalls kurzfristig und ohne steuerliche Beratung angehen.
Häufige Fragen
Betrifft die Wegzugsbesteuerung auch Anteile an einer US-LLC? Die Regelung des § 6 AStG bezieht sich auf Kapitalgesellschaftsanteile; ob und wie sie auf eine US-LLC anwendbar ist, hängt von deren steuerlicher Einordnung ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.
Gibt es eine Möglichkeit, die Wegzugsbesteuerung bei einem Umzug in die USA zu vermeiden? Eine vollständige Vermeidung ist selten möglich; frühzeitige Planung kann jedoch helfen, die steuerlichen Auswirkungen zu begrenzen.
Was passiert, wenn ich nach dem Wegzug wieder nach Deutschland zurückkehre? Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Rückkehr innerhalb bestimmter Fristen die ursprüngliche Steuerfestsetzung rückgängig machen – die genauen Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen.
Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Die Wegzugsbesteuerung ist hochkomplex und einzelfallabhängig – eine frühzeitige individuelle Beratung ist bei einem geplanten Umzug in die USA unerlässlich, etwa in einem Erstgespräch.
